§1 StVO. Abs. 1: Führen eines KFZs ohne Führerschein
Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültigen Führerschein ist verboten. Dies dient der Sicherheit im Straßenverkehr, da nur geschulte Fahrer ein Fahrzeug sicher führen können.
Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültigen Führerschein ist verboten. Dies dient der Sicherheit im Straßenverkehr, da nur geschulte Fahrer ein Fahrzeug sicher führen können.
Das Fahren eines Wasserfahrzeugs ohne entsprechende Lizenz ist untersagt. Dies stellt sicher, dass der Fahrer die notwendigen Kenntnisse für den sicheren Betrieb besitzt.
Das Fliegen eines Luftfahrzeugs ohne gültige Fluglizenz ist streng verboten. Dies schützt sowohl den Piloten als auch andere Verkehrsteilnehmer im Luftraum.
Das Fahren ohne Kennzeichen ist nicht erlaubt, da es die Identifikation des Fahrzeugs im Straßenverkehr erschwert.
Ein Fahrzeug ohne Zulassung zu führen, ist verboten, da es nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 KM/h innerhalb geschlossener Ortschaften gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und ist daher verboten.
Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 KM/h außerhalb geschlossener Ortschaften stellt eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr dar.
Das Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit für die Fahrzeugklasse um mehr als 20 KM/H ist verboten, da es die Kontrolle über das Fahrzeug gefährden kann.
Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, wie das absichtliche Blockieren von Straßen, gefährdet die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Das absichtliche oder fahrlässige Behindern des Verkehrs, z. B. durch falsches Parken, ist nicht erlaubt, da es den Verkehrsfluss stört.
Das Fahren entgegen der Fahrtrichtung gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und ist streng verboten.
Die Teilnahme oder Organisation illegaler Straßenrennen gefährdet die öffentliche Sicherheit und wird streng bestraft.
Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ist verboten und stellt eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Das Ignorieren von Sondersignalen oder Rettungsfahrzeugen behindert lebensrettende Maßnahmen und ist strafbar.
Das fahrlässige Verursachen eines Unfalls wird mit Geldstrafen und weiteren Maßnahmen geahndet.
Das Verursachen eines Unfalls, sei es durch Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit, wird mit einer Geldstrafe und der Beschlagnahmung des Fahrzeugs geahndet.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine schwere Straftat und wird mit hohen Geldstrafen sowie dem Entzug des Führerscheins geahndet.
Die Nutzung eines Handys während der Fahrt lenkt ab und gefährdet den Straßenverkehr. Dies ist verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet.
Das Führen eines fahruntüchtigen Fahrzeugs, z. B. mit defekten Bremsen, ist verboten und führt zur Abschleppung des Fahrzeugs.
Das Nichtmitführen von vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstungen wie Warndreieck, Warnweste und Erstehilfeset ist strafbar und wird mit einer Geldstrafe geahndet.
Das Parken im Halteverbot behindert den Verkehrsfluss und wird mit einer Geldstrafe sowie dem Abschleppen des Fahrzeugs geahndet.
Das unberechtigte Parken auf einem Behindertenparkplatz behindert Menschen mit Behinderungen und wird mit einer Geldstrafe sowie dem Abschleppen des Fahrzeugs geahndet.
Das Blockieren eines Hydranten behindert die Feuerwehr bei Rettungseinsätzen und wird mit einer Geldstrafe sowie dem Abschleppen des Fahrzeugs geahndet.
Das Blockieren einer Rettungseinfahrt gefährdet Rettungseinsätze und wird mit einer Geldstrafe sowie dem Abschleppen des Fahrzeugs geahndet.
Die Nutzung farblicher Scheinwerfer, außer Standard Xenon und Weiß, ist verboten, da sie andere Verkehrsteilnehmer irritieren können.
Die Nutzung von Neonlichtern während der Fahrt ist verboten, da sie andere Verkehrsteilnehmer ablenken können.
Das Führen eines Fahrzeugs ohne gültige TÜV-Plakette ist verboten und führt zur Beschlagnahmung und Abschleppung des Fahrzeugs.
Der Missbrauch von Blaulicht oder Sondersignalen ist eine schwere Straftat und wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
Der Besitz von Drogen in kleinen Mengen ist verboten und wird mit einer Geldstrafe sowie der Beschlagnahmung der Drogen geahndet.
Der Besitz von Drogen in mittleren Mengen stellt eine schwerwiegendere Straftat dar und wird entsprechend härter bestraft.
Der Besitz von Drogen in großen Mengen wird als Handel eingestuft und zieht hohe Strafen nach sich.
Der Schmuggel oder Transport von Drogen ist eine schwere Straftat und wird mit hohen Geldstrafen und der Beschlagnahmung der Drogen geahndet.
Der Konsum von Drogen ist verboten und wird mit einer Geldstrafe sowie der Beschlagnahmung der Drogen geahndet.
Der Handel mit Drogen ist eine schwere Straftat und wird mit hohen Geldstrafen sowie der Beschlagnahmung der Drogen geahndet.
Die Herstellung oder Verarbeitung von Drogen ist streng verboten und wird mit hohen Geldstrafen sowie der Beschlagnahmung der Drogen geahndet.
Der Diebstahl eines Fahrzeugs ist eine schwerwiegende Straftat und wird mit einer Geldstrafe sowie der Beschlagnahmung des Diebesguts geahndet.
Der Diebstahl von Eigentum anderer Personen ist verboten und wird mit einer Geldstrafe sowie der Rückgabe des Diebesguts geahndet.
Ein schwerer Diebstahl, wie der Diebstahl von wertvollen Gegenständen, zieht höhere Strafen nach sich.
Betrug, wie das Erschleichen von Leistungen oder das Täuschen anderer, ist strafbar und wird mit einer Geldstrafe geahndet.
Schwerer Betrug, wie das systematische Täuschen oder der Betrug in großem Umfang, wird mit höheren Strafen geahndet.
Die Bestechung von Staatsbeamten ist eine schwere Straftat und wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
Die Bestechung von Zivilisten ist verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet.
Erpressung, also das Erzwingen von Leistungen oder Geld, ist eine schwere Straftat und wird entsprechend bestraft.
Ein Ladenraub ist eine schwerwiegende Straftat und führt zur Beschlagnahmung der Beute sowie einer hohen Geldstrafe.
Der Raub einer Staatsbank ist eine der schwersten Straftaten und wird mit hohen Geldstrafen sowie der Beschlagnahmung der Beute geahndet.
Der Raub einer Yacht wird mit hohen Geldstrafen und der Beschlagnahmung der Beute bestraft.
Der Besitz oder Handel mit nicht offiziellen Geldmitteln ist verboten und führt zur Beschlagnahmung sowie einer Geldstrafe.
Der Raub eines Geldautomaten wird mit einer Geldstrafe und der Beschlagnahmung der Beute geahndet.
Das Bewerben oder Betreiben von illegalem Glücksspiel ist verboten und führt zur Beschlagnahmung der Gewinne sowie einer Geldstrafe.
Die Hinterziehung von Steuern ist eine schwere Straftat und wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
Der Besitz von illegalen Gegenständen ist verboten und führt zur Beschlagnahmung sowie einer Geldstrafe.
Das Errichten einer illegalen Straßenblockade behindert den Verkehr und wird mit einer Geldstrafe geahndet.
Der Besitz von Staatseigentum ohne Genehmigung ist verboten und führt zur Beschlagnahmung sowie einer Geldstrafe.
Der Handel mit Staatseigentum ist eine schwere Straftat und wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
Das Tragen von Vermummungen in der Öffentlichkeit ist verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet.
Das unbefugte Betreten von Sperrzonen ist verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet.
Das Nichtbefolgen eines Platzverweises ist strafbar und wird mit einer Geldstrafe geahndet.
Das Durchbrechen staatlicher Absperrungen gefährdet die öffentliche Sicherheit und wird mit einer Geldstrafe geahndet.
Die Amtsanmaßung, also das Vortäuschen einer amtlichen Funktion, ist verboten und wird streng bestraft.
Der Missbrauch des Notrufs behindert Rettungskräfte und wird mit einer Geldstrafe geahndet.
Das Verursachen von leichten Sachschäden ist strafbar und wird mit einer Geldstrafe geahndet.
Das Verursachen von schweren Sachschäden wird mit einer höheren Geldstrafe geahndet.
Das Auffordern anderer Personen zu Straftaten ist verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet.
Das absichtliche Täuschen von Beamten durch falsche Angaben ist strafbar und wird mit einer Geldstrafe geahndet.
Das unbefugte Betreten von Privatgrundstücken ist verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet.
Ein leichtes Dienstvergehen wird mit einer Geldstrafe und einem Disziplinarverfahren geahndet.
Ein schweres Dienstvergehen führt zu einer Geldstrafe und kann zur Kündigung führen.
Belästigung oder Nötigung anderer Personen ist strafbar und kann je nach Schwere der Tat zu einer Straferhöhung von bis zu 50% führen.
Schwere Belästigung oder Nötigung wird härter bestraft und kann ebenfalls zu einer Straferhöhung von bis zu 50% führen.
Die Freiheitsberaubung einer Person ist eine schwere Straftat und wird entsprechend geahndet.
Die Geiselnahme ist eine schwere Straftat und wird mit hohen Geldstrafen und Haft geahndet.
Beleidigungen oder Rufmord sind strafbar und werden mit einer Geldstrafe geahndet.
Das Drohen mit Gewalt oder anderen Konsequenzen ist verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet.
Schwere Drohungen, die Angst oder Gefahr verursachen, werden härter bestraft.
Die vorsätzliche Körperverletzung einer Person ist eine Straftat und wird entsprechend geahndet.
Schwere Körperverletzungen, die bleibende Schäden verursachen, ziehen höhere Strafen nach sich.
Totschlag ist eine schwere Straftat und wird mit hohen Geldstrafen und Haft geahndet.
Mord ist die schwerste Straftat und wird mit der höchsten Strafe geahndet.
Der Versuch, eine Person zu töten, wird ebenfalls streng bestraft.
Die fahrlässige Tötung einer Person, z. B. durch Unachtsamkeit, ist strafbar.
Das absichtliche Umgehen von polizeilichen Maßnahmen ist strafbar und wird geahndet.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist eine Straftat und wird mit Geldstrafen und Haft geahndet.
Das absichtliche Behindern eines Beamten bei der Ausübung seiner Pflichten ist strafbar.
Das Behindern von Beamten während eines Einsatzes wird mit Geldstrafen geahndet.
Die Missachtung von Anweisungen der Polizei ist strafbar und wird geahndet.
Die Beleidigung von Beamten ist eine Straftat und wird mit Geldstrafen geahndet.
Schwere Beleidigungen von Beamten ziehen höhere Strafen nach sich.
Das absichtliche Entfernen von Beweismaterial ist strafbar und wird streng geahndet.
Der Versuch, einen Staatsbeamten zu töten, wird mit hohen Strafen geahndet.
Mehrfache Versuche, Staatsbeamte zu töten, ziehen die höchsten Strafen nach sich.
Der Mord an einem Staatsbeamten ist eine der schwersten Straftaten und wird streng geahndet.
Mehrfache Morde an Staatsbeamten ziehen die höchsten Strafen nach sich.
Die Befreiung eines Gefangenen durch den Insassen selbst ist strafbar und wird geahndet.
Die Befreiung eines Gefangenen durch einen Gehilfen ist strafbar und wird streng geahndet.
Angriffe auf staatliche Einrichtungen sind schwere Straftaten und werden streng bestraft.
Hochverrat gegen den Staat ist eine der schwersten Straftaten und wird mit der höchsten Strafe geahndet.
Die Verschwörung gegen den Staat ist eine schwere Straftat und wird streng bestraft.
Der Einbruch in staatliche Einrichtungen ist strafbar und wird streng geahndet.
Terroristische Akte sind die schwersten Straftaten und ziehen die höchsten Strafen nach sich.
Die Missachtung des ECall Systems, wie das Entfernen vom Unfallort, ist strafbar und wird geahndet.
Jagd in Naturschutzgebieten oder bewohnten Gebieten.
Jagen ohne Lizenz, im Schongebiet oder geschützte Tiere.
Jagen oder Fangen von Delfinen, Walen, Leoparden etc.
Verwendung von anderen Waffen als Pistole & Jagdmesser
Das Führen von Jagdausrüstung im Schongebiet ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Sanktionen geahndet wird (Auch ohne Schussabgabe strafbar).
Das Ausüben der Jagd ohne gültige Jagdlizenz ist verboten und stellt eine strafbare Ordnungswidrigkeit dar.
Die Ausübung der Jagd ohne gültigen Waffenschein ist gesetzeswidrig und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Die Tötung von Ratten außerhalb genehmigter Bereiche ist verboten und kann mit Bußgeldern oder weiteren rechtlichen Maßnahmen geahndet werden.
Umweltgefährdendes Verhalten oder Eingriffe in die Natur ohne entsprechende Genehmigung sind verboten und werden mit empfindlichen Strafen geahndet.
Das Befahren von Naturschutzgebieten ist verboten und kann mit Bußgeldern sowie weiteren rechtlichen Maßnahmen geahndet werden.
Das unbefugte Befahren fremder Ländereien ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit oder Sachbeschädigung dar, die rechtlich verfolgt werden kann.
Der unsachgemäße oder unverantwortliche Gebrauch von Schusswaffen, der andere gefährdet, ist verboten und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Das Nichtmitführen erforderlicher Papiere (z. B. Ausweis, Lizenz, Genehmigung) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.
Ausübung gewerblicher Tätigkeit ohne gültige Anmeldung.
Gewerbliche Tätigkeit auf öffentlicher oder staatlich verpachteter Fläche ohne Genehmigung.
Unvollständige oder falsche Angaben im Gewerbeantrag.
Schwere Vernachlässigung der Steuerpflicht mit Folge der Zwangsauflösung
Keine Meldung über Aufnahme einer steuerpflichtigen Tätigkeit.
Verschweigen von Einnahmen oder Umsätzen.
Hinterziehung größerer Summen, Kontenfälschung, Wiederholungstäter.
Handel mit Immobilien, Fahrzeugen oder großen Beträgen ohne Herkunftsnachweis.
Keine Vorlage von Mitarbeiterliste, Behinderung von Kontrollen.
Das Führen einer Waffe ohne gültige Lizenz ist verboten und wird mit einer Geldstrafe sowie der Beschlagnahmung der Waffe geahndet.
Das offene Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit ist verboten und wird geahndet.
Der Gebrauch von Schusswaffen ohne Berechtigung ist strafbar und wird streng geahndet.
Der Handel mit illegalen Waffen ist eine schwere Straftat und wird mit hohen Strafen geahndet.
Der Besitz von illegalen Waffen ist verboten und wird mit einer Geldstrafe sowie der Beschlagnahmung der Waffen geahndet.
Das Führen einer nicht registrierten Waffe ist strafbar und wird entsprechend geahndet.
Das Führen eines Luftfahrzeugs ohne gültigen Flugschein ist verboten und wird streng geahndet.
Jeglicher Eingriff in den Luftverkehr, der die Sicherheit gefährdet, ist strafbar.
Schwere Eingriffe in den Luftverkehr, wie das Blockieren von Flugrouten, ziehen hohe Strafen nach sich.
Das Landen in nicht gekennzeichneten Flächen ohne Genehmigung ist verboten und wird geahndet.
Das Überfliegen von staatlichen Sperrzonen ist streng verboten und wird mit hohen Strafen geahndet.
Unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt.
Unterlassene Meldung einer Straftat.
Kein Vorzeigen des Dienstausweises auf Nachfrage.
Missachtung von Behandlungspflichten (LSMD, LSPD, LSFD) sofern Ausbildung vorhanden.
Nichtkenntnis aktueller Gesetze/Dienstvorschriften.
Z.B. unzulässige Platzverweise oder Fesselungen.
Blaulicht/Sirene ohne Einsatzgrund.
Beamter tritt als Strafverteidiger auf.
Ohne Grund oder Genehmigung.
Parteilichkeit in Strafverfolgung.
Beamte ermitteln gegen Familie/enge Freunde etc.
Strafverfolgung trotz gegenteiliger Aussage.
Ohne Anlass oder außerhalb der Befugnisse.
Z.B. Warnschuss ohne Lebensgefahr.
Nutzung nicht gestellter Waffen.
Z.B. Taser ohne Grund.
Befehle befolgt, obwohl klar rechtswidrig.
Respektloses oder erniedrigendes Verhalten gegenüber Untergebenen
Eine Kündigung ohne triftigen Grund, ohne Beweise und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ist unrechtmäßig und kann rechtlich angefochten werden.
Eine Kündigung ohne gültigen oder aus einem unzulässigen Grund ist rechtswidrig und hat bei Anfechtung keine rechtliche Wirkung.
Die Einstellung einer Person trotz aktiver Berufssperre stellt einen Rechtsverstoß dar und kann arbeits- sowie strafrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber nach sich ziehen.
Die unterlassene Beantragung einer Berufssperre nach einer strafrechtlich begründeten Kündigung stellt eine Pflichtverletzung dar und kann disziplinarische sowie verwaltungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Eine Kündigung während einer laufenden Suspendierung ohne richterliche Zustimmung ist unzulässig und verletzt grundlegende rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze.
Die Nutzung dienstlicher Mittel während einer Suspendierung ist unzulässig und kann disziplinarrechtliche sowie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Ablehnung einer Bewerbung ohne dokumentierten Akteneintrag gilt als Verfahrensfehler und kann verwaltungsrechtlich angefochten werden.
Die Geheimhaltung von Ablehnungsgründen ohne berechtigte Ausnahme verstößt gegen Transparenzpflichten und kann als rechtswidrig angesehen werden.
Die Anforderung eines Führungszeugnisses ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person ist unzulässig und verletzt den Datenschutz.